Umsatz steigern und mehr Kreditvermittler Provisionen erhalten

Als Kreditberater in Österreich mit PROFIN noch erfolgreicher werden

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Als ungebundener oder unabhängiger Kreditvermittler analysieren und vergleichen Sie verschiedene Kreditangebote, um Ihren Kunden zur optimalen Finanzierung zu verhelfen. Ihre Kunden profitieren damit von besseren Kreditkonditionen und Sie erhalten gleichzeitig für Ihre Dienstleistung eine Vermittlungsprovision. Erfahren Sie hier: Wie läuft die Abrechnung der Provision für Kreditvermittler in Österreich über die Plattform PROFIN? Wie können Sie als Kreditberater Umsätze und Provisionen über PROFIN steigern? Und welche rechtlichen Vorschriften gelten bezüglich der Provision für Kreditvermittler?

Wie funktioniert die Abrechnung der Provision über PROFIN?

PROFIN ermöglicht Ihnen als Kreditvermittler den direkten Zugang zu über 120 Banken und Bausparkassen in Österreich und Deutschland. Um den Abschluss einzelner Vereinbarungen über die Kreditvermittlung bzw. Provisionsvereinbarungen müssen Sie sich dann ab sofort nicht mehr kümmern. Infina als Betreiber der Plattform PROFIN hat mit allen angeschlossenen Banken und Bausparkassen diese Vereinbarungen abgeschlossen.

Alle Provisionsabrechnungen werden von diesen Kreditinstituten laufend an Infina ausbezahlt. Monatlich werden diese dann transparent an alle Kreditberater überwiesen. Sofern eine Vergütung an Tippgeber oder eine sonstige Provisionsteilung erfolgen soll, können Sie für jedes Einzelgeschäft die Aufteilung individuell einstellen.

Die gesamte Überwachung der Ausbezahlung und Provisionsabrechnung ist für Kreditvermittler bei Nutzung von PROFIN ohne Zusatzkosten enthalten. Sie können jederzeit den Status aller Ihrer Provisionen in den Berichten in PROFIN einsehen. Zudem verbessern Sie Ihre Courtagen aufgrund des über die Plattform abgewickelten hohen Volumens.


So verhilft PROFIN zu mehr Umsatz und mehr Provisionen

Als Partner von Infina profitieren Sie von unserer Standard-Provision in Höhe von bis zu 3 % der Kreditsumme, wie sie von uns seit Jahren am Markt für die professionelle Beratung zum Vorteil der Kunden umgesetzt wurde. Darüber hinaus bietet unsere Kreditplattform PROFIN die Möglichkeit, die Anzahl der Vermittlungen – und somit auch die Anzahl der Provisionen – signifikant zu steigern.

Mehr Umsatz mit PROFIN durch:

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Bessere Beratungsprozesse:

Der standardisierte Ablauf und digitale Produkt-Assistent unterstützen Sie bei der Kreditvermittlung. Diese sind auf einen fehlerfreien Beratungsprozess ausgelegt und Sie finden über unsere Tools jene Finanzierungen, die genau zum Kunden passen. Die Folge: Mehr erfolgreiche Finanzierungsabschlüsse.

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Höhere Kundenzufriedenheit:

Der Kunde wird über PROFIN aktiv in den Vermittlungsprozess eingebunden. Er erhält somit ein einzigartiges Beratungserlebnis, welches seine Zufriedenheit erhöht – und letztendlich auch seine Kaufabsicht fördert.

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Zeitersparnis:

Die Beratungsprozesse über PROFIN wurden über viele Jahre lang optimiert, um es Kreditberatern so einfach wie möglich zu machen. Mit Funktionen wie dem Ticketsystem oder Dokumenten-Upload lässt sich die Beratung deutlich effizienter abwickeln. Kreditberater können somit ihr Geschäftsvolumen vervielfachen.

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Größere Auswahl an Kreditverträgen:

Über PROFIN erhalten Sie Zugang zu Kreditverträgen von über 120 Banken und Bausparkassen. Damit können Sie auch schwer finanzierbaren Kunden häufig noch eine Finanzierung anbieten – und profitieren somit von zusätzlichen Provisionen.

PROFIN - die führende Kreditplattform

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Provision für Kreditvermittler in Österreich: rechtliche Informationen

Als Kreditvermittler von Hypothekarkrediten in Österreich arbeiten Sie auf der Grundlage von verschiedenen Rechtsnormen. Auch in Bezug auf die Provision sind hier einige Punkte zu beachten, z. B. hinsichtlich Offenlegungspflichten und Höhe.

Von Bedeutung sind insbesondere die 

  • Bestimmungen zum Kreditvertrag im Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
  • Regelungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
  • Standesregeln für die Kreditvermittlung
  • Bestimmungen im Maklergesetz (MaklerG)
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Hinweis

Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die Vermittlung von Hypothekarkrediten. Für die Vermittlung von Personalkrediten gelten zum Teil andere Vorschriften.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Provision

Der Anspruch auf die Provision als Kreditvermittler in Österreich entsteht beim erfolgreichen Abschluss eines vermittelten Kredits.

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    Erfolgreich abschließen mit PROFIN:

    Über die Kreditplattform PROFIN erhalten Sie Zugang zu Kreditverträgen von über 120 Banken und Bausparkassen. Zudem profitieren Sie von effizienten Online-Tools zur Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen sowie wertvollen Unterstützung von unserem Broker-Service. So steigt die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Kreditabschlüsse deutlich.

    Informations- und Offenlegungspflichten

    Das HIKrG schreibt dem Kreditinstitut vor, dem Kreditnehmer vor Abschluss des Kreditvertrags das sogenannte ESIS-Merkblatt II vorzulegen, in welchem wichtige Rahmenbedingungen des Kredits erläutert werden. Unter anderem sind dort auch Angaben zur Kreditvermittlung und zur Provision zu machen. Insbesondere sind anzugeben

    • Die Art und Weise der Vergütung des Kreditvermittlers
    • Der genaue Betrag, falls der Kreditvermittler eine Vermittlungsprovision erhält
    • Der Name des Kreditgebers.

    Nach den geltenden Standesregeln müssen Kreditvermittler in Österreich den Kunden außerdem diverse Standardinformationen bereitstellen (auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger), bevor sie die Kreditvermittlung beginnen. Bezüglich der Provision muss unter anderem Folgendes erläutert werden

    • Das vom Kunden zu zahlende Entgelt für die Dienste des Kreditvermittlers (sofern ein solches vereinbart wird)
    • Ob und in welcher Höhe (falls bereits bekannt) der Kreditgeber dem Kreditvermittler Provisionen gewährt
    • Ein Hinweis darauf, dass der tatsächliche Betrag der Provision später im ESIS-Merkblatt ersichtlich wird
    • Ob Beratungsleistungen angeboten werden
    • Falls sowohl ein Entgelt vom Kunden als auch eine Provision des Kreditgebers fällig wird: Ob und wie die Provision auf das Entgelt angerechnet wird.

    Darüber hinaus ist es auch dem Kreditgeber mitzuteilen, wenn der Kreditvermittler ein Entgelt vom Kunden enthält, damit Ersterer den effektiven Jahreszins berechnen kann.

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      Verlässliche Rechtssicherheit mit PROFIN:

      Diese digitale Plattform berücksichtigt alle Erfordernisse des HIKrG. Notwendige Dokumente, sofern nicht vom Kreditgeber auszustellen, werden dort automatisch erstellt – für effiziente Beratungsprozesse.

      Rechtliche Vorschriften zur Höhe der Provision für Kreditvermittler in Österreich

      Zur konkreten Höhe der Kreditvermittlungsprovision gibt es – in Bezug auf Hypothekarkredite – keine rechtlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die allgemeinen Vorgaben laut Maklergesetz, wonach eine „ortsübliche“ bzw. „angemessene“ Provision zu verlangen ist.

      Ist die Provision für Kreditvermittler von der Umsatzsteuer befreit?

      Grundsätzlich ist im Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR 2000) festgehalten, dass ein Entgelt für die Kreditvermittlung von der Umsatzsteuer befreit ist, sofern die Vermittlung durch den Kreditgeber erfolgt (§ 6 Abs 1 Z 8 lit a UstG).

      Wie aber sieht die Situation für selbstständige Kreditvermittler aus? Nach Ansicht des Fachverbands für Finanzdienstleister ist die Provision auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein selbstständiger Kreditvermittler involviert ist und

      • Die Kreditvermittlung die Hauptleistung ist
      • Der Vermittler eine aktive gewerbliche Befähigung dafür hat
      • Die Provision nur im Falle der erfolgreichen Vermittlung fällig wird.

      PROFIN: Mehr Effizienz und mehr Umsatz für Kreditvermittler

      Eine Kreditvermittlung verhilft dem Kunden zur besten Finanzierung bei der richtigen Bank. Für die erbrachte Dienstleistung und das damit verbundene Know-how erhält der Kreditvermittler in Österreich eine Provision. Die PROFIN-Kreditplattform unterstützt Sie als Kreditvermittler, die rechtlichen Vorgaben bezüglich des Beratungsprozesses und der Provision effizient und einwandfrei zu erfüllen und vereinfacht so den Workflow. Darüber hinaus ermöglicht PROFIN, die Anzahl der Kreditabschlüsse deutlich zu steigern – und ermöglicht so Kreditvermittlern mehr Umsatz und Provisionen.

      Rechtshinweise zu unseren Webseiten finden Sie in unserem Impressum.

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      Mag. Elfi Stampfl
      Prokuristin
      Österreich
      +43 699 151 500 14
      elfi.stampfl@profin.at

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